GEMAtech

  • Anrufen
  • Beratung vereinbaren
  • Newsletter Anmeldung

Förderung für Absauganlagen

Förderung für Absauganlagen

DOPPELT PROFITIEREN UND BIS ZU 45% ZUSCHUSS SICHERN

Saubere Luft, geringere Energiekosten und ein nachhaltiger Produktionsprozess – moderne Absauganlagen leisten in vielen Branchen einen entscheidenden Beitrag zur Energieeffizienz. Mit der richtigen Förderung für Absauganalgen können Sie Ihre Investitionen auch deutlich günstiger umsetzen.

Über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW – Modul 4 „Premium“) bei der BAFA lassen sich bis zu 45 % der Investitionskosten für neue Absauganlagen staatlich bezuschussen.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an!

Faire Konditionen und keine Überraschungen! Sie kennen vor Projektbeginn alle Konditionen.

Kein finanzielles Risiko!
Das Honorar ist erfolgsabhängig
und es gibt keine Vorauszahlungen.

Durch unsere jahrelange Erfahrung, profitieren Sie von der maximalen Förderhöhe!

Beispiele von umgesetzten, geförderten Projekte mit GEMAtech

HÖHE DER FÖRDERUNG FÜR ABSAUGANLAGEN

  • Bis zu 45% der Investitionssumme für kleine Unternehmen
    (Unter 50 Mitarbeiter und unter 10 MIO € Umsatz oder unter 10 MIO € Bilanzsumme)
  • Bis zu 35% der Investitionssumme für mittlere Unternehmen
    (Ab 50 bis unter 250 Mitarbeiter und unter 50 MIO€ Umsatz oder unter 43 MIO € Bilanzsumme)
  • Bis zu 25% der Investitionssumme für große Unternehmen
    (Ab 250 Mitarbeiter oder über 50 MIO € Umsatz und über 43 MIO € Bilanzsumme)

VORAUSSETZUNGEN

  • Ergänzung- oder Ersatzinvestition
    in neue Anlage
  • 30% Energieeinsparung gegenüber
    der Bestands- oder Referenzanlage
  • Leasing- und Mietkaufmodelle
    sind von der Förderung ausgeschlossen

Ablauf mit Förderung

SCHRITT FÜR SCHRITT MIT GEMATECH

Beratung und Analyse
Am Anfang steht ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam prüfen wir, ob und in welchem Umfang Ihre geplante Absauganlage förderfähig ist. Dabei analysieren wir die technischen Voraussetzungen, das Energieeinsparpotenzial und die möglichen Programme.

Vorbereitung und Antragstellung
Wir unterstützen Sie aktiv bei der Erstellung und Einreichung des Förderantrags. Dazu gehören die technische Dokumentation, Angebote, Energieeffizienznachweise und alle geforderten Unterlagen. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir bereiten den Antrag förderkonform vor.

Umsetzung nach Förderzusage
Sobald der Förderbescheid vorliegt, kann Ihre neue Absauganlage oder Kombi-Anlage von GEMAtech installiert werden. Unser Montageteam sorgt für eine reibungslose Umsetzung – termingerecht, fachgerecht und mit vollständiger Dokumentation für die spätere Abrechnung.

Nachweis & Auszahlung der Förderung
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme reichen wir gemeinsam mit Ihnen die Verwendungs-Nachweise ein. Anschließend erfolgt die Auszahlung der Fördermittel direkt durch die zuständige Stelle. Damit ist Ihre Investition abgeschlossen – effizient, nachhaltig und bezuschusst.

Welche Förderprogramme gibt es für Absauganlagen?

Förderungen gibt es über das BAFA, die KfW sowie Landes- und Regionalprogramme. Das BAFA unterstützt energieeffiziente Absauganlagen mit Zuschüssen bis zu 45 %. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Zusätzlich fördern viele Bundesländer Investitionen in Umwelt- und Klimaschutztechnik.

Sind auch Schallschutzlösungen förderfähig?

Ja, Schallschutzlösungen können förderfähig sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer Absauganlage stehen. Wird z. B. eine Schweiß- oder Schleifkabine mit integrierter Absaugung installiert, kann der Schallschutz als Teil des Gesamtangebots mitgefördert werden.

Wer kann Fördermittel für eine Absauganlage beantragen?

Förderfähig sind Unternehmen, Handwerksbetriebe, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. In Einzelfällen auch Privat- oder Landwirtschaftsbetriebe bei gewerblicher Nutzung. Voraussetzung ist immer: Energieeinsparung oder Emissionsminderung.

Wann muss der Antrag gestellt werden – vor oder nach dem Kauf?

Der Antrag muss immer vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden. Wird vorher bestellt, verfällt der Anspruch. Heißt: erst mit dem Förderbescheid geht es an die Umsetzung.

Wie lange dauert die Bewilligung und Auszahlung?

Die Bewilligung erfolgt meist nach 4–12 Wochen (programmspezifisch). Die Auszahlung gibt es nach Abschluss der Maßnahme und eingereichten Nachweisen. Eine vollständige Antragstellung im Voraus beschleunigt den Prozess.

Für die höchstmögliche Förderung und schnellstmögliche Umsetzung  kooperieren wir mit dem führenden Anbieter in der Fördermittelberatung und der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Logo des Energiebüros Jenninger

BERATUNG

Kostenlos und unverbindlich vereinbaren

Direkt anrufen